Die Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber und Führungskräfte für die Arbeitssicherheit
Die Pflichten des Arbeitgebers und welche Gesetze, Vorschriften und Verordnungen für Sie als Arbeitgeber oder als mit dem Arbeitsschutz beauftragte Führungskraft in erster Linie maßgeblich sind und befolgt werden müssen, sind Gegenstand dieser Unterweisung. Es geht im Wesentlichen um das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in dem die Pflicht zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die Regelungen für Mitarbeiter-Unterweisungen und die arbeitsmedizinische Vorsorge enthalten sind. Des weiteren um das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das den gesetzlichen Rahmen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, wie sie in der DGUV-Vorschrift 2 beschrieben wird, bildet. Die Vorschriften 1 und 2 der DGUV ergänzen die Arbeitgeberpflichten. Die Arbeitsstätten-Verordnung, welche die Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen und deren Umgebung macht, und die Betriebssicherheitsverordnung, welche die Regeln für die sichere und gesunde Verwendung von Arbeitsmitteln festlegt, sind jeweils Gegenstand einer gesonderten Weiterbildung zu den Pflichten des Arbeitgebers.