Du packst selbst mit an. Du weißt, wo's in deinem Betrieb hakt. Du kennst deine Maschinen, deine Abläufe, deine Leute.
Und trotzdem kommt einmal im Jahr ein Externer, läuft einmal quer durch deine Werkstatt und erklärt dir, was du besser machen solltest. Teuer. Oft wenig praxisnah. Und meistens hast du das Meiste eh schon gewusst.
Geht auch anders. Das Unternehmermodell – offiziell: Alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – erlaubt dir, weite Teile des Arbeitsschutzes selbst zu übernehmen. Du analysierst Risiken, erstellst Gefährdungsbeurteilungen, unterweist deine Leute. Du holst externe Unterstützung nur dann, wenn du sie wirklich brauchst.
Was das konkret bedeutet, wer es nutzen darf – und warum du dir jetzt genau überlegen solltest, ob dieses Modell noch die richtige Wahl für dich ist.
Kurz & knapp: Das musst du zum Unternehmermodell wissen
Wer darf's nutzen?
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden – gerechnet in Vollzeitäquivalenten. Und nur dann, wenn du als Chef aktiv im Betriebsalltag dabei bist.
Was musst du dafür tun?
Eine Qualifizierung absolvieren. Gefährdungsbeurteilungen selbst durchführen. Unterweisungen selbst machen. Alles dokumentieren.
Wann brauchst du trotzdem externe Hilfe?
Bei neuen Maschinen, nach Unfällen, bei komplexen Gefährdungslagen. Dann ist externe Unterstützung gesetzlich Pflicht.
Was ändert sich 2025?
Einiges. Nicht jede Berufsgenossenschaft bietet das Modell noch aktiv an. Für viele kleine Betriebe gibt es inzwischen eine bessere Alternative.
Wer darf das Unternehmermodell nutzen – und wer nicht?
Nicht jeder darf's. Und das ist auch gut so. Denn das Modell setzt voraus, dass du weißt, wovon du redest.
Die Grundvoraussetzung: Dein Betrieb hat nicht mehr als 50 Mitarbeitende. Dabei zählen keine Köpfe, sondern Vollzeitäquivalente. Du rechnest alle Jahresstunden zusammen und teilst durch 1.600. Wer also auf weniger als 80.000 Arbeitsstunden im Jahr kommt, liegt drin.
Wichtiger noch: Du musst selbst im Betrieb aktiv sein. Täglich. Entscheidungen treffen, Abläufe kennen, Risiken einschätzen können. Wer nur auf dem Papier Inhaber ist und im Alltag nichts mit dem Betrieb zu tun hat, darf das Modell nicht nutzen. Punkt.
Außerdem brauchst du Fachwissen. Keine Angst – du musst kein Arbeitsschutzprofi werden. Aber du musst eine Qualifizierung absolvieren, verstehen, wie eine Gefährdungsbeurteilung aufgebaut ist, und regelmäßig Fortbildungen machen.
Nicht erlaubt ist das Modell für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden – und für Branchen mit besonders hoher Gefährdung, zum Beispiel Chemie oder komplexe Baustellen mit hohem Koordinationsbedarf.
So läuft das Unternehmermodell in der Praxis
Kein Hexenwerk. Aber auch kein Selbstläufer. Hier die sechs Schritte, die zählen.
Schritt 1: Qualifizierung
Der Einstieg beginnt mit einem Grundlagenseminar – bei der Berufsgenossenschaft, als E-Learning oder als geprüfter Selbstlernkurs. Du lernst, wie du Gefährdungen erkennst, wie eine Gefährdungsbeurteilung aufgebaut ist und wie du deine Leute richtig unterweist.
Schritt 2: Gefährdungsbeurteilung erstellen
Du gehst durch deinen Betrieb. Werkstatt, Lager, Baustelle – alles. Du bewertest, was gefährlich werden kann, und leitest daraus Maßnahmen ab. Keine Standardlösungen von der Stange, sondern was wirklich zu deinem Betrieb passt.
Schritt 3: Unterweisungen durchführen
Regelmäßig, praxisnah, dokumentiert. Du erklärst deinen Leuten, wo's gefährlich wird, wie sie sich richtig verhalten und was im Notfall zu tun ist. Inhalt und Zeitpunkt orientieren sich an deiner Gefährdungsbeurteilung.
Schritt 4: Alles dokumentieren
Was nicht dokumentiert ist, gilt nicht. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle – alles schriftlich, vollständig, griffbereit. Im Ernstfall brauchst du Belege, keine Erinnerungen.
Schritt 5: Regelmäßig fortbilden
Alle drei bis fünf Jahre auffrischen. Je nach Branche und Berufsgenossenschaft. Viele Fortbildungen laufen heute online – kein Tagesausfall, kein Anfahrtsweg.
Schritt 6: Externe Hilfe holen, wenn's nötig ist
Du bist nicht allein. Neue Maschinen, Umbau der Betriebsanlage, Arbeitsunfall, komplexe Gefährdung – dann musst du eine externe Fachkraft hinzuziehen. Gezielt, anlassbezogen, rechtlich vorgeschrieben.
Wann brauchst du trotzdem externe Unterstützung?
Das Modell heißt „Alternative Betreuung" – nicht „komplett ohne Betreuung". Es gibt Situationen, da kommst du ohne externe Fachkraft nicht weiter. Und das steht auch so im Gesetz.
Typische Anlässe, bei denen du externe Unterstützung brauchst:
- Planung, Bau oder wesentliche Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer oder gefährlicher Arbeitsmittel
- Gefährdungsbeurteilungen, die technisches Spezialwissen erfordern
- Neue Arbeitsverfahren oder Betriebsabläufe
- Erstellung oder Aktualisierung von Notfallplänen
- Nach jedem Arbeitsunfall, bei dem Ursachen analysiert und Maßnahmen abgeleitet werden müssen
Das Gute: Diese externe Beratung ist punktuell und deutlich günstiger als eine pauschale Regelbetreuung. Du zahlst, wenn du's brauchst – nicht das ganze Jahr.
Was sich 2025 geändert hat – und was du jetzt wissen musst
Hier wird's wichtig.
Zum 1. April 2025 wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet. Das Unternehmermodell ist weiterhin gesetzlich verankert – aber immer mehr Berufsgenossenschaften ziehen sich aus der aktiven Umsetzung zurück. Die Anhänge, die das Modell regeln, werden von manchen BGs nicht mehr aktiv angeboten. Personalmangel, gestiegene Anforderungen, Vereinheitlichung der Systeme.
Was das für dich bedeutet: Selbst wenn dein Betrieb formal alle Voraussetzungen erfüllt, kann es sein, dass deine Berufsgenossenschaft das Modell nicht mehr anbietet. Dann wärst du auf die Regelbetreuung angewiesen – oder du suchst rechtzeitig nach einer besseren Lösung.
Für viele Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden und überschaubaren Risiken ist die anlassbezogene Betreuung inzwischen die sinnvollere Wahl. Neu seit April 2025. Komplett digital umsetzbar. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt dürfen ihre Leistungen remote erbringen. Keine festen Einsatzzeiten, keine Präsenztermine, kein Papierchaos.
Was das Unternehmermodell wirklich bringt – wenn du's richtig machst
Es ist kein Sparmodell. Es ist ein Verantwortungsmodell.
Mehr Kontrolle
Du entscheidest, wann und wie Maßnahmen umgesetzt werden. Keine Wartezeiten auf den nächsten Beratungstermin. Kein Berater, der deinen Betrieb nur vom Hörensagen kennt.
Weniger Kosten
Regelbetreuung durch externe Dienstleister kostet laufend Geld. Beim Unternehmermodell investierst du einmalig in deine Qualifizierung – und nutzt das Wissen dauerhaft.
Bessere Maßnahmen
Wer seinen Betrieb kennt, trifft bessere Entscheidungen als jeder externe Berater. Du weißt, was bei dir wirklich funktioniert – und was nicht.
Mehr Vertrauen im Team
Deine Leute merken, ob Arbeitsschutz Pflicht oder Überzeugung ist. Wer selbst mit anpackt und erklärt warum, schafft eine andere Qualität von Sicherheitskultur als wer einmal im Jahr einen Externen vorbeischickt.
Fazit: Eigenverantwortung lohnt sich – aber nur mit dem richtigen Modell
Das Unternehmermodell ist kein bürokratischer Umweg. Es ist ein Werkzeug für Chefs, die wissen was sie tun – und Arbeitsschutz nicht delegieren, sondern gestalten wollen.
Aber: Prüf jetzt, ob deine Berufsgenossenschaft das Modell noch aktiv unterstützt. Wenn nicht, wechsle lieber heute auf die anlassbezogene Betreuung als morgen unvorbereitet dazustehen.
Wer Arbeitsschutz ernst nimmt, schützt sein Team. Wer das richtige Modell wählt, schützt auch seinen Betrieb – und sich selbst.