Mentale Gesundheit ist wichtig. Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung schafft ein besseres Arbeitsumfeld

Meldepflicht, Nachweispflicht, Erste Hilfe im Handwerk Arbeitsunfall: Was du in den nächsten 60 Minuten tun musst

Es passiert schnell. Ein falscher Schritt auf der Leiter, ein Moment der Unachtsamkeit an der Maschine. Und plötzlich liegt einer deiner Leute am Boden. Was jetzt zählt, ist nicht Panik – sondern der richtige Ablauf. Was du wann tun musst, was du melden musst, und was passiert, wenn du es nicht tust.

Dienstag, kurz nach acht. Thomas will eine Kiste aus dem Lager holen. Stolpert. Fällt. Hält sich mit der Hand ab – und hört ein Knacken.

Gebrochenes Handgelenk. Vier Wochen Ausfall.

Dein erster Gedanke: Wie geht's ihm? Dein zweiter: Was muss ich jetzt tun?

Genau für diesen Moment ist dieser Artikel. Kein Paragrafendschungel, keine Theorie. Sondern der konkrete Ablauf, den du brauchst, wenn es passiert. Was ist ein Arbeitsunfall? Wann musst du melden? Bis wann? Und was kostet es dich, wenn du's nicht tust?

Kurz & knapp: Das musst du zum Arbeitsunfall wissen

Was ist ein Arbeitsunfall?

Jeder Unfall, der während einer versicherten Tätigkeit passiert – im Betrieb, auf der Baustelle, auf dem direkten Arbeitsweg.

Wann bin ich meldepflichtig?

Wenn der Verletzte mehr als drei Kalendertage ausfällt. Oder wenn er stirbt.

Bis wann muss ich melden?

Innerhalb von drei Tagen. Bei schweren oder tödlichen Unfällen: sofort.

Wo melde ich?

Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Online, per Formular oder Fax.

Was, wenn ich nichts tue?

Bußgeld. Und dein Mitarbeiter verliert möglicherweise Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.

Was ein Arbeitsunfall überhaupt ist – und was nicht

Nicht jede Verletzung im Betrieb ist automatisch ein Arbeitsunfall. Das Gesetz ist hier präzise.

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn drei Dinge zusammenkommen: Die Person war bei einer versicherten Tätigkeit. Das Ereignis war zeitlich begrenzt. Und es gab eine Einwirkung von außen, die zu einem Gesundheitsschaden führte.

Klingt kompliziert. Ist es meistens nicht.

Ist ein Arbeitsunfall

  • Sturz auf dem Betriebsgelände
  • Schnittverletzung an der Maschine
  • Stromschlag beim Arbeiten
  • Hitzeschlag auf der Baustelle
  • Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause

Ist kein Arbeitsunfall

  • Herzinfarkt ohne äußere Einwirkung
  • Unfall beim privaten Einkauf in der Mittagspause
  • Verletzung beim Rauchen außerhalb der Pausenzeiten
  • Unfall, weil der Mitarbeiter keine PSA getragen hat, obwohl sie vorgeschrieben war

Wichtig: Auch Unfälle auf dem Weg zwischen zwei Baustellen zählen als Arbeitsunfall, wenn sie in Ausübung der Tätigkeit passieren. Und Umwege für private Zwecke – Tankstelle, Einkauf – sind nicht versichert.

Was du sofort tun musst

Kein langer Ablaufplan. Vier Schritte, die zählen.

1. Erste Hilfe leisten

Alles andere kommt danach. Wer verletzt ist, bekommt zuerst Hilfe. Ersthelfer alarmieren, Notruf falls nötig, Unfallstelle sichern.

2. Zum Durchgangsarzt

Bei Verletzungen, die mehr als Bagatelle sind, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden – kein normaler Hausarzt. Der D-Arzt ist speziell für Arbeitsunfälle zugelassen und entscheidet über weitere Behandlung. Die Kosten trägt die Unfallversicherung – nicht die Krankenkasse.

3. Ins Verbandbuch eintragen

Jeden Unfall dokumentieren – auch kleine. Datum, Uhrzeit, Hergang, betroffene Person, Art der Verletzung, geleistete Erste Hilfe. Das Verbandbuch ist Pflicht. Und es ist dein erster Nachweis, wenn später Fragen kommen.

4. Meldepflicht prüfen

Fällt der Verletzte mehr als drei Kalendertage aus? Dann bist du meldepflichtig. Der Unfalltag selbst zählt nicht mit – aber Samstage, Sonntage und Feiertage schon.

Wann und wie du den Unfall meldest

Die Frist: drei Tage nach dem Unfall. Gerechnet ab dem Tag nach dem Ereignis. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit.

Bei schweren Unfällen, Massenunfällen oder tödlichem Ausgang: sofort. Kein Warten, kein Abklären – unverzüglich bei der BG melden.

Wo du meldest: Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die meisten BGs haben heute Online-Portale, über die du die Unfallanzeige direkt digital einreichen kannst. Alternativ gibt es das Formular U1000 der DGUV zum Herunterladen und per Post oder Fax.

Was in die Meldung gehört

  • Name und Daten des Verletzten
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • Unfallhergang – so genau wie möglich
  • Art der Verletzung
  • Zeugen
  • Bereits eingeleitete Maßnahmen

Wichtig: Eine Kopie der Unfallanzeige gehört in deine Unterlagen. Und dein Mitarbeiter hat das Recht auf eine Kopie – das musst du ihm ausdrücklich mitteilen.

Was du auch ohne Meldepflicht tun solltest

Auch wenn der Ausfall unter drei Tagen bleibt und du nicht meldepflichtig bist: Dokumentiere trotzdem. Immer.

Warum? Weil Spätfolgen auftreten können. Weil aus einem scheinbar harmlosen Unfall Wochen später ein längerer Ausfall werden kann. Und weil du ohne Dokumentation im Nachhinein nicht mehr nachweisen kannst, was passiert ist.

Das Verbandbuch ist dein Gedächtnis. Nutze es.

Noch besser: Dokumentiere auch Beinaheunfälle. Das Kabel, über das fast jemand gestolpert wäre. Die Leiter, die kurz ins Wanken kam. Was fast passiert ist, passiert beim nächsten Mal vielleicht wirklich. Wer Beinaheunfälle ernst nimmt, hat weniger echte Unfälle.

Was passiert, wenn du nicht meldest

Klar: Bußgeld.

Aber das ist nicht das Größte. Schlimmer ist: Wenn du einen meldepflichtigen Unfall nicht oder zu spät meldest, kann dein Mitarbeiter Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung verlieren. Verletztengeld, Rehabilitation, Rente bei Dauerfolgen – das alles hängt an einer ordentlichen Unfallanzeige.

Und wenn dann rauskommt, dass du keine Gefährdungsbeurteilung hattest, keine Unterweisung durchgeführt wurde, keine PSA vorhanden war – dann wird aus einem Arbeitsunfall schnell ein Fall von persönlicher Haftung. Zivilrechtlich. Unter Umständen strafrechtlich.

Ein Zettel im Verbandbuch und drei Tage Frist. So wenig trennt dich von Sicherheit und echtem Ärger.

Was du nach dem Unfall noch tun musst

Ursache analysieren

Was ist passiert? Warum? War es ein Ausrutscher oder ein Systemfehler? War die Maschine geprüft? War der Boden rutschig, weil niemand zuständig war, ihn trocken zu halten?

Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Ein Unfall ist ein klares Signal, dass eine Gefährdung übersehen wurde. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das zu korrigieren. Schriftlich, dokumentiert, mit Maßnahmen und Fristen.

Team informieren

Nicht um Angst zu machen – sondern damit alle wissen, was passiert ist und wie es in Zukunft anders läuft. Eine kurze Unterweisung nach einem Unfall ist Pflicht. Und sie dokumentierst du.

Fazit: Drei Tage. Kein Ermessensspielraum.

Ein Arbeitsunfall ist kein Bürokratieproblem. Er ist das Zeichen, dass irgendwo im System etwas nicht gestimmt hat. Und er ist der Moment, in dem du als Chef zeigst, was du draufhast.

Erste Hilfe sofort. Durchgangsarzt. Verbandbuch. Meldung innerhalb von drei Tagen.

Wer das kennt, hat keinen Stress. Wer das nicht kennt, lernt es oft auf die harte Tour.