Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Homeoffice?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und muss von jedem Unternehmen (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz) auch für Arbeitsplätze im Homeoffice durchgeführt werden. Die Gefährdungen und Belastungen ergeben sich für die Beschäftigten aus der Einrichtung von Arbeitsplätzen in Ihrem privaten Umfeld. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die erforderlichen Maßnahmen ab und müssen immer dokumentiert und überprüft werden.
Wann wird die Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice erstellt?
Die Erstbeurteilung muss bei Aufnahme einer Tätigkeit an einem neuen Arbeitsplatz im Homeoffice durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung nur einmal erforderlich. Sollten jedoch Veränderungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden, ist eine weitere Betrachtung von Gefahren aus den Aspekten der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich und auch zu dokumentieren. Auch externe Veränderungen können die Erstellung und eine neue Beurteilung notwendig machen.